„Wir müssen uns gegen KI-Missbrauch und KI-Fehlentwicklungen wappnen“, sagte Kelber dem „Handelsblatt“. Wichtig seien hierbei auch „starke Verbraucherrechte“ gegenüber KI-Betreibern.
„Ich halte Verbandsklagen für eine wichtige zusätzliche Möglichkeit, um die Regulierung von KI-Systemen durchzusetzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.“ Kelber zeigte sich zuversichtlich, dass mit der geplanten EU-Verordnung für den Einsatz von KI keine Hürde für den Markteintritt von Innovationen entstehen. „Über den risikobasierten Ansatz, der KI-Systeme in verschiedene Kategorien einteilt, wird Regulierung dort konzentriert, wo es notwendig ist“, sagte er. „Andererseits sollten wir auf Vorabprüfungen verzichten, wenn KI-Anwendungen ohne hohes Risiko auf dem europäischen Markt angeboten werden“, fügte Kelber hinzu. „Jedes Unternehmen muss sich aber im Klaren sein, dass Geldbußen fällig werden, wenn bei der Risikoeinstufung getäuscht wurde.“ Die Einrichtung einer speziellen KI-Aufsichtsbehörde lehnt Kelber ab. „Bei der Schaffung einer neuen Behörde würden wir uns beim Kampf um die richtigen Fachleute nur weiter kannibalisieren“, sagte er. Laut Kelber sieht die geplante KI-Verordnung der EU vor, den Finanzaufsichtsbehörden einen Teil der Aufsicht zu übertragen. „Es kann auch noch eine sektorspezifische Aufsicht geben, etwa bei der kritischen Infrastruktur“, fügte er hinzu. Diese könne die Bundesnetzagentur übernehmen. Die restliche KI-Aufsicht sollte bei den Datenschutzbehörden liegen. „Ich glaube, wir wären eine sehr gute Behörde dafür und schnell handlungsfähig.“