Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach müssen die Jobcenter Melde-Termine verschieben, wenn der Arbeitslose „glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein“.
Dazu zählt die BA unter anderem „religiöse Feiertage, die den Religionsangehörigen bestimmte Verhaltensweisen auferlegen/vorgeben“, die sie am Besuch des Jobcenters hindern könnten. Das Arbeitsministerium hat die neue Weisung auf den Weg gebracht. Eine Sprecherin sagte „Bild“: „Hierdurch wird der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung im Rahmen des Bürgergeldes angemessen Rechnung getragen.“