Im Moment lasse sich der Beweis dafür „fast nicht erbringen“, sagte er dem Sender HR-Info. „Wir müssen auf jeden Fall das Beweismaß vor Gericht absenken, damit die Patienten überhaupt eine Chance haben“, fügte er hinzu.
Im Moment müssten sie nachweisen, dass ein aufgetretener gesundheitlicher Schaden auf jeden Fall durch die Behandlung aufgetreten ist. In Zukunft solle deshalb der Nachweis einer „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ ausreichen, fordert Schwartzer. In einem neuen Patientenrechtegesetz müssten auch die Informationsrechte von Patienten verbessert werden. „Das Recht, die Patientenakte zu bekommen, hat heute schon jeder. Ich erlebe aber an vielen Stellen, wie alles getan wird, um Patientenakten nicht oder nicht vollständig auszuhändigen und dort hohe Hürden aufzubauen.“ Krankenhäuser sollten im Streitfall auch verpflichtet werden, zum Beispiel Dienst- und Hygiene-Pläne oder den Nachweis von Gerätewartungen auszuhändigen. Die am Donnerstag veröffentlichten offiziellen Zahlen von Behandlungsfehlern hält Schwartzer für viel zu niedrig: Er glaube, die Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher und die Kontakte, die er zu Patienten habe und auch zu Betroffenen von Behandlungsfehlern, zeigten deutlich, „es ist unglaublich schwierig, einen Fehler nachzuweisen“. Das lasse die Zahlen jetzt so klein aussehen, so Schwartzer. Der Medizinische Dienst Bund hatte am Mittag berichtet, im vergangenen Jahr sei etwas mehr als 13.000 Verdachtsfällen von Behandlungsfehlern nachgegangen worden. In knapp 2.700 Fällen sei ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Schaden festgestellt worden. Nur in diesen Fällen hätten die Patienten Anrecht auf Entschädigung.