Das teilte die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) am Freitag in Wien mit. Kurz und seinem ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli wird demnach vorgeworfen, als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates zur „Mutmaßlichen Käuflichkeit der Türkis-Blauen Bundesregierung (IBIZA-Untersuchungsausschuss)“ falsch ausgesagt zu haben.
Insbesondere die Befragung zur Errichtung der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft soll dabei im Fokus stehen. Einer dritten angeklagten Person wird vorgeworfen, sowohl als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss als auch bei der Zeugenvernehmung durch die WKStA zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG falsch ausgesagt zu haben. Das Strafmaß für die zur Last gelegten Delikte beträgt bis zu drei Jahre Haft.