Bundesregierung will Nachnamenswahl für Volljährige erweitern

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will mit einer Reform des Namensrechts jungen Erwachsenen die Chance geben, einmalig selbst über den eigenen Nachnamen entscheiden zu können - unabhängig etwa von einer Scheidung der Eltern.

Das geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Ministerium hervor, der am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll und über den die Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten. Erwachsene Kinder können demnach ab ihrer Volljährigkeit einmalig von dem Nachnamen des einen Elternteils zum Nachnamen des anderen wechseln.

In dem Regierungsentwurf heißt es, dass „volljährigen Personen“ gestattet werden soll, „statt des erhaltenen Namens des einen Elternteils künftig den Namen des anderen zu führen oder einen Doppelnamen aus beiden elterlichen Namen zu bestimmen“. Zumindest sofern daraus in der Regel keine Namensketten mit drei oder mehr Namen entstehen. Einen Doppelnamen, den Kinder bei der Geburt erhalten haben, dürfen sie nach Plänen der Regierung nach ihrer Volljährigkeit kürzen. Zudem will das Justizministerium die Rechte von bestimmten anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland stärken, darunter den Friesen und Dänen.

„Um eine Diskriminierung anderer nationaler Minderheiten zu vermeiden, sollen darüber hinaus auch die Angehörigen der friesischen Volksgruppe und der dänischen Minderheit künftig ihre namensrechtlichen Traditionen verwirklichen können“, heißt es in dem aktuellen Gesetzentwurf. Die Tradition bestehe etwa bei den Friesen darin, „Kindern einen vom Vornamen eines Elternteils abgeleiteten Geburtsnamen zu erteilen“ – also etwa „Jansen“, wenn der Vorname des Vaters „Jan“ lautet, ein sogenanntes „Patronym“. Laut Plänen des Justizministeriums soll auch ein „Matronym“ möglich sein, das sich vom Vornamen der Mutter des Kindes ableitet. Bisher kennt das deutsche Recht diese patronymische Namensbildung nicht.

Die Reform des „Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts“ soll im Mai 2025 in Kraft treten, um den Ämtern ausreichend Zeit etwa zur Anpassung der IT-Technik zu geben. In dem Entwurf hält das Justizministerium fest, dass das bisher geltende Namensrecht gerade im internationalen Vergleich „sehr restriktiv“ sei und „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht“ werde. Bereits bekannt ist, dass die Bundesregierung mit der Reform mehr Optionen für Eheleute ermöglichen will. Neu ist etwa: Heiraten zwei Menschen, sollen sie nach den Plänen der Ampel-Koalition einen Doppelnamen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen können, der sich aus ihrer beider Familiennamen zusammensetzt.

Auch für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe wird es laut dem Gesetzentwurf künftig einfacher, den Ehenamen ohne komplizierten Verwaltungsakt abzulegen. Zudem sollen Stiefkinder eine Änderung ihres Namens einfacher rückgängig machen können, wenn die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternpartner endet, oder die Kinder nicht mehr in einem Haushalt mit der Stieffamilie leben. Die SPD-Fraktion begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung beim Namensrecht. „Einen echten Doppelnamen für die ganze Familie wählen zu können, ist ein kluger Beitrag zur Gleichberechtigung“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Sonja Eichwede, den Funke-Zeitungen.

„Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns zudem für die Herabsetzung der Hürden für eine Namensänderung bei Diskriminierung einsetzen. Hier leiden die Betroffenen derzeit noch unter zu hohen Anforderungen.“




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