„Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben“, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Empfehlung der Kommission. Das diene zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit.
„Unser Rettungsdienst braucht dringend eine Reform und klare Strukturen: einheitliche Standards, mehr Befugnisse, eine sinnvolle Vergütungssystematik“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu den Vorschlägen. Diese werde man nun in die Reformpläne einfließen lassen, kündigte er weiter an. „Die Notfallversorgung darf nicht weiter selbst ein Reformnotfall bleiben“, so Lauterbach. Dazu soll den Vorschlägen zufolge der Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V geregelt sowie Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung und Rettungsmittel festgelegt werden. Ferner soll es länderübergreifend einheitliche Qualitätsstandards geben, auf eine Million Einwohner soll dann eine Leitstelle kommen. Zudem schlägt die Kommission verpflichtende „Erste-Hilfe“-Kurse in Schulen und am Arbeitsplatz vor.