Zahl beantragter Regelinsolvenzen weiter gestiegen

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im August weiter gestiegen.

Gegenüber dem Vorjahresmonat legte sie um 13,8 Prozent zu, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben am Mittwoch mit. Im Juli 2023 hatte sie bereits um 23,8 Prozent gegenüber Juli 2022 zugenommen.

Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Im ersten Halbjahr 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 8.571 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet, so die Statistiker weiter. Das waren 20,5 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2022. Die Forderungen der Gläubiger aus den im ersten Halbjahr 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 13,9 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum hatten die Forderungen bei rund 8,2 Milliarden Euro gelegen. Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es insgesamt im ersten Halbjahr 2023 in Deutschland 25,3 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 54,1 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 41,3 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 2,4 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sank unterdessen im ersten Halbjahr 2023: Insgesamt wurden 33.140 entsprechende Verfahren gezählt – 1,9 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2022.




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