Bundesregierung untersagt immer häufiger Investitionen aus China

Die Bundesregierung hat seit ihrem Amtsantritt insgesamt neun chinesische Investitionsvorhaben in Deutschland untersagt oder nur unter Auflagen genehmigt.

Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf einen Fragenkatalog der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstagausgabe) berichtet. Demnach wurde seit Dezember vorvergangenen Jahres 54 Investitionsprüfungen abgeschlossen, bei denen chinesische Firmen deutsche Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollten.

In drei Fällen wurde der Zukauf vollständig verboten, in sechs mit Auflagen versehen. Weitere sechs Fälle erledigten sich von allein, weil etwa der Interessent auf die Übernahme verzichtete, sieben Verfahren wurden eingestellt. 32 Anträge seien genehmigt worden, heißt es in dem umfassenden Antwortkatalog, in dem beinahe alle Bereiche der deutschen Wirtschaftspolitik thematisiert werden – von der Exportförderung bis zur Raumfahrt. Das Haus von Ressortchef Robert Habeck (Grüne) kann den geplanten Erwerb deutscher Unternehmen durch ausländische Wettbewerber immer dann mit Auflagen versehen oder untersagen, wenn es die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet sieht. Ein Fall war etwa der des Dortmunder Chipherstellers Elmos, der seine Halbleiterfertigung für 85 Millionen Euro an eine schwedische Tochter des chinesischen Konzerns Sai Microelectronics abgeben wollte. Das verbot die Regierung im November 2022. Mittlerweile hat Elmos die Fabrik an den US-Konzern Littelfuse verkauft. Der Einstieg der chinesischen Staatsreederei Cosco bei einem Terminal des Hamburger Hafens wurde nach langem regierungsinternen Gerangel nur unter Auflagen genehmigt. Chinesische Investitionsvorhaben in Deutschland werden grundsätzlich kritisch beäugt, weil die potenziellen Erwerber oft mit dem Pekinger Staatsapparat verbandelt sind und womöglich auch politische Ziele verfolgen. In dem mehr als 50-seitigen Dokument kündigt das Wirtschaftsministerium zudem an, dass es im Frühjahr kommenden Jahres den Entwurf eines überarbeiteten Investitionsprüfungsgesetzes vorlegen wird. Die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens ist demnach für das zweite Halbjahr 2024 geplant. Auch die geltenden Regeln für den Export kritischer Güter etwa nach China sollen überprüft werden.




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