Das geht aus einem Referentenentwurf zum „Familien- und Arbeitsmarktintegrationsgesetz“ (FAMIntG) vor, über den die „Welt am Sonntag“ berichtet. Eine der wichtigsten geplanten Änderungen: Der sogenannte Familiennachzug soll erheblich erleichtert werden.
Der Entwurf vom 4. September befindet sich nach Informationen dieser Zeitung noch nicht in einer Ressortabstimmung. In dem Dokument heißt es, die Regierung „möchte einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestalten, der einem modernen Einwanderungsland“ gerecht werde. Dazu sollten Menschen „schneller in die Gesellschaft integriert“ werden. Der Entwurf sieht vor, dass künftig bei subsidiär Schutzberechtigten der Familiennachzug dem von anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt werden soll – so wie es bis 2016 war.
Auch die aktuell geltende Begrenzung der Personenanzahl soll entfallen. Auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen soll es deutliche Erleichterungen bezüglich der Einreise von Verwandten geben. In dem Entwurf heißt es, dass „erstmals der Geschwisternachzug, das heißt die gemeinsame Einreise von Eltern mit Kindern zum bereits in Deutschland lebenden unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten, geregelt und damit wesentlich erleichtert werden“ soll. Damit hätten dann auch Geschwister ein erleichtertes Nachzugsrecht – zuvor konnte dieser Nachzug in der Regel nur bei in Deutschland bereits erfolgter Schutzzuerkennung eines Elternteils erfolgen.
Konkret wird in dem Gesetzesentwurf vorgeschlagen, dass der Geschwisternachzug „künftig gleichzeitig mit dem Elternnachzug zum unbegleiteten Minderiährigen erfolgen“ soll. Für tiefgreifende Veränderungen im Land dürfte der Plan sorgen, dass Asylbewerber und Geduldete einfacher Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. „Wer bereits vor dem 7. Dezember 2021 nach Deutschland eingereist ist und sich geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält, wird arbeiten dürfen“, heißt es. Voraussetzung soll unter anderem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sein.
Die Ausländerbehörden müssten offensichtlich nicht mehr zustimmen. Ausgeschlossen von Arbeitserlaubnissen bleiben demnach Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, Personen, die die Identitätsfeststellung „hartnäckig“ verhinderten sowie Personen, deren Asylantrag als „offensichtlich unzulässig oder unbegründet“ abgelehnt wurde. Und: Wenn es Behörden nicht gelingt, die Identitäten festzustellen, soll als „letztes Mittel“ künftig möglich sein, dass Ausländer Angaben zu ihrer Identität und Staatsangehörigkeit durch eine Versicherung an Eides statt abgeben können. Neben Erleichterungen sieht das Papier auch Verschärfungen vor.
Beispielsweise sollen Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote künftig eigene Haftgründe im Rahmen der Sicherungshaft werden. Zudem soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage verlängert werden. Darüber hinaus ist geplant, für bessere Abschiebungserfolge das Betreten von Flüchtlingsunterkünften zu erleichtern.