Das Kabinett begründet die Klage mit rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Landes. Diese liegt nach Ansicht der Landesregierung beim Bund.
Zudem wird bemängelt, dass in der Gesetzesänderung nicht geklärt wird, wie die Mindereinnahmen gegenfinanziert werden sollen. Das werde allerdings von der Verfassung Thüringens verlangt. Landesfinanzministerin Heike Taubert (SPD) soll für die Klage einen Prozessvertreter auswählen. Schon vor der Abstimmung gegen den Gesetzesentwurf der CDU, der in weiten Teilen einem älteren Gesetzesentwurf der AfD ähnelte, hatte es Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbssteuersenkung gegeben. Dennoch hatten FDP und AfD dem Entwurf zugestimmt und ihn gegen die Minderheitsregierung in Thüringen durchgesetzt. Rechtsextremismus-Experten wie der Soziologe Matthias Quent hatten die gemeinsame Mehrheitsfindung mit der AfD scharf kritisiert und vor einer „Normalisierung“ der in Thüringen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei gewarnt.