Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung

Nach monatelangem Streit in der Ampel-Koalition hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung beschlossen.

Der sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die neue Leistung „Kindergrundsicherung“ zu ersetzen. „Schon dieses Jahr haben Familien mit der größten Kindergelderhöhung seit Mitte der 90er Jahre rund 750 Euro mehr pro Jahr für die ersten beiden Kinder in der Tasche“, sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) am Mittwoch.

Zukünftig werde mit der Kindergrundsicherung das Kindergeld, das dann „Kindergarantiebetrag“ heißen soll, für alle Kinder automatisch an die Preisentwicklung angepasst. Den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung sollen insgesamt rund 5,6 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen können – darunter auch die 1,9 Millionen Kinder, die aktuell Bürgergeld beziehen. Ebenso sollen auch Kinder aus Familien mit geringen Einkommen den Kinderzusatzbetrag erhalten. „Dabei achtet die Bundesregierung darauf, dass ausreichend Erwerbsanreize gegeben sind“, sagte Paus.

Schließlich sollen Familien künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen werden einfacher. Damit schaffe die Kindergrundsicherung einen Systemwechsel – weg von der Holschuld von Bürgern hin zu einer „Bringschuld des Staates“, sagte Paus.




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