„Bisher regelt der Paragraf 45a Bundesnaturschutzgesetz lediglich Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere, angesichts der rasanten Ausbreitung und Vermehrung des Wolfes ist jedoch ein Bestandsmanagement des Wolfes in Deutschland geboten“, heißt es in dem Papier, über das die Mediengruppe Bayern berichtet. „Folglich ist eine rechtliche Ausgestaltung eines solchen Wolfsmanagements gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz zu regeln und der Paragraf 45 zu erweitern“, heißt es weiter.
Die Liberalen fordern, dass „Bund und Länder aufeinander abgestimmte Bestandsmanagementpläne für den Wolf“ aufstellen, „die der dauerhaften Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands der in Deutschland vorkommenden Wolfspopulationen und der regionalen Wolfsbestände dienen“. Bei grenzüberschreitenden Populationen solle die Abstimmung mit den Nachbarstaaten erfolgen. „Die Bestandsmanagementpläne legen auf wissenschaftlicher Grundlage der festgestellten Wolfspopulationen und Wolfsbestände jährlich zu aktualisierende Akzeptanz- und Entnahmekorridore fest, die unter Berücksichtigung von Eigentumsbelangen, wolfsbiologischen Gesichtspunkten und dem Aspekt der Sozialverträglichkeit zu ermitteln sind“, heißt es weiter. Abschüsse, sogenannte „Entnahmen, die der Einhaltung der Akzeptanzkorridore dienen, sind nur punktuell und nach vorheriger Genehmigung, welche Ort, Zeit der Entnahme und den Typ des zu entnehmenden Exemplars bestimmen muss, zulässig“. Die FDP unterstellt Lemke Verzögerungstaktik: „Es ist schade, dass die Umweltministerin trotz der erheblichen gesellschaftlichen Konflikte im Land mit dem Wolf keine praktikablen und lösungsorientierten Vorschläge vorlegt“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carina Konrad der Mediengruppe Bayern. Es reiche nicht aus, die bestehende Rechtslage nur durch eine Überarbeitung des Praxisleitfadens zu konkretisieren, wie es Lemke täte. „Wir fordern einen neuen Umgang mit dem Wolf und eine entschiedene Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes, um ein ausgewogenes Management zu entwickeln, das Natur, Bevölkerung und Landwirtschaft gleichermaßen schützt.“