Das Verfahren stehe im Einklang mit dem europäischen Artenschutz und sehe vor, dass 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden dürfe, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle aufhält, teilte das Umweltministerium am Donnerstag mit. Anders als im bisherigen Verfahren muss hierfür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden.
Die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss kann nach den Plänen der Ministerin von den Behörden erteilt werden, nachdem ein Wolf „zumutbare Herdenschutzmaßnahmen“ in zuvor festgelegten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen überwunden und Weidetiere gerissen hat. „Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland hat zu Konflikten und Herausforderungen geführt“, sagte Lemke. Die Sorgen und Probleme der Weidetierhalter nehme sie ernst: „Ich habe daher den Bundesländern einen Weg vorgeschlagen, um Wölfe nach Rissen auf Weidetiere schneller und unkomplizierter abschießen zu können.“