Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Den Ermittlungen zufolge kursierten in der terrorverdächtigen Gruppe Bilder der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee.
Mutmaßlich sollen die Männer sich außerdem um Schusswaffen bemühten und den Bau einer Kofferbombe vorbereitet haben. Wenige Monate später sei die Moschee in einem Onlinemagazin des ISPK als „Ort der Teufelsanbetung“ bezeichnet worden. Damit sei sie implizit als potenzielles Anschlagsziel benannt worden. Die Anschlagsplanungen seien noch nicht konkret gewesen, heißt es demnach im Beschluss. Auch zum Tagesablauf religiöser Juden sowie ihren Gebets- und Bekleidungsvorschriften hätten die Verdächtigen recherchiert. Im Wesentlichen seien die Vorhaben an fehlenden finanziellen Mitteln gescheitert. Seyran Ateş sagte dem Nachrichtenportal, die mutmaßlichen Terroristen seien aus ihrer Sicht nicht allein verantwortlich: „Die oftmals subtile Hetze staatlicher und islamischer Stellen der Türkei, des Irans und Ägyptens fällt bei Extremisten auf fruchtbaren Boden. Wir wurden öffentlich als Ziel markiert und das ist das Ergebnis.“