Anwaltverein gegen Priorisierung von Verfahren zu Pro-Palästina-Demos

Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Priorisierung von Gerichtsverfahren durch Staatsanwaltschaften im Kontext der propalästinensischen Demonstrationen in Deutschland.

„Die einseitige Priorisierung bestimmter Delikts- und Tätergruppen anhand politischer Bewertungen im Zeitgeschehen ist skeptisch zu beurteilen und birgt die Gefahr des Eindrucks einer Behandlung mit zweierlei Maß“, sagte Kai Kempgens, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins, der „Welt“ (Freitagausgabe). Die Justiz tue gut daran, sich eines solchen Eindrucks und solcher Forderungen zu erwehren.

Vergangene Woche hat der Justizminister in Hessen, Roman Poseck (CDU), verkündet, dass durch eine Verfügung der Generalstaatsanwalt alle hessischen Staatsanwaltschaften angehalten seien, Verfahren „im Kontext des Terrorangriffs auf Israel“ eine hohe Priorität zu geben. Sven Rebehn, Vorsitzender des Deutschen Richterbunds, sagte der Zeitung, Strafverfahren wegen antisemitisch motivierter Straftaten würden von der Justiz generell mit höchster Priorität geführt. „In vielen Bundesländern gibt es bereits seit Jahren Leitlinien der Generalstaatsanwaltschaften, die eine einheitliche, sehr stringente Strafverfolgung sicherstellen.“ Darüber hinaus seien auch Schnellverfahren sinnvoll.

„Es ist wichtig, dass eine Strafe der Tat nicht irgendwann, sondern möglichst auf dem Fuß folgt, damit sie abschreckend wirkt“, so Rebehn. Allerdings seien zusätzliche Staatsanwälte und Richter notwendig, damit geeignete Fälle noch häufiger im beschleunigten Verfahren bearbeitet werden könnten. „Die Verfahrensform ist personalaufwendig, weil sie kurze Wege und durchgehende Erreichbarkeiten bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten vor Ort voraussetzt.“ Kempgens vom Deutschen Anwaltverein argumentiert, bei den Demonstranten in Berlin-Neukölln würden Schnellverfahren nur selten zur Anwendung kommen können.

„Die in Rede stehenden Fälle dürften angesichts des meist komplexen und von mehreren Akteuren geprägten Gesamtgeschehens und der damit verbundenen umfassenden Beweislage sehr selten für die Behandlung im beschleunigten Verfahren geeignet sein.“




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