„Unter ganz besonders engen Voraussetzungen wäre sogar eine Absenkung von Leistungen quasi auf `null` denkbar“, schreiben beide in einem Gastbeitrag für die „Welt am Sonntag“. So sollten etwa die „Grundleistungen“ für Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen gesenkt werden.
Außerdem sollten die Betroffenen die anschließenden „Analogleistungen“, die höher liegen und ihnen bisher nach einer Übergangszeit von 18 Monaten zustehen, erst deutlich später erhalten. „Zu den Pull-Faktoren in Deutschland gehört auch das Niveau der Sozialleistungen. In der Vergangenheit sind hier viele Debatten mit pauschalen Verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgeblockt worden“, schreiben Lindner und Buschmann. „Doch sind die Spielräume für Anpassungen möglicherweise größer, als viele meinen.“ Mit Blick auf Asylbewerber, die laut Dublin-Verteilungsregeln eigentlich in einem anderen EU-Staat humanitären Schutz erhalten müssten, schlagen die Minister vor, „die Leistung auf die Erstattung der notwendigen Reisekosten in den zuständigen Staat abzusenken“. Im Sozialrecht gelte, „dass Sanktionen zulässig sind, wenn zumutbare Mitwirkungshandlungen, die auf eine Verbesserung der eigenen Situation zielen, unterlassen werden“.