Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Dienstag die entsprechende Reform der Strafprozessordnung (StPO) für verfassungswidrig. Die war im Dezember 2021 nach kontroversen Debatten in Kraft getreten.
Die Karlsruher Richter entschieden nun, dass die Regelung gegen Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes verstoße. Das dort statuierte Mehrfachverfolgungsverbot verbiete dem Gesetzgeber die Regelung der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens „zum Nachteil des Freigesprochenen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel“, hieß es zur Begründung. Es treffe eine Vorrangentscheidung „zugunsten der Rechtssicherheit gegenüber der materialen Gerechtigkeit“. Zudem verletze die Anwendung der Neuregelung auf Freisprüche, die bereits zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechtskräftig waren, das Rückwirkungsverbot.
Im konkreten Fall ging es um einen Mann, dem vorgeworfen wird, im Jahr 1981 eine Schülerin vergewaltigt und getötet zu haben. Das daraufhin gegen ihn geführte Strafverfahren endete 1983 mit einem Freispruch, obwohl es auch damals schon belastende Indizien gab. Im Februar 2022 wurde es wegen neuer Beweismittel aufgrund der StPO-Reform wiederaufgenommen, dem Vernehmen nach gibt es bei Experten wenig Zweifel, dass er ein Mörder ist. Er bleibt nun auf freiem Fuß.