Gesetzentwurf: Parteien müssen künftig auch Sponsoring offenlegen

Die Parteien in Deutschland müssen nach dem Willen der Ampelkoalition sowie der Union und der Linkspartei ihre Finanzen transparenter gestalten und künftig neben Spenden auch Sponsoring-Beträge offenlegen.

Das geht aus dem Entwurf für ein reformiertes Parteiengesetz vor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Mittwochausgaben berichten. Danach müssen in einem gesonderten „Sponsoring-Bericht“ alle derartigen Zuwendungen ab einem Beitrag von 750 Euro veröffentlicht werden.

Beim Thema Sponsoring habe es bisher „Transparenzdefizite“ gegeben, heißt es in dem Gesetzentwurf, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden soll. Außer der AfD waren an den Verhandlungen alle Bundestagsparteien beteiligt. Vorgeschrieben wird künftig grundsätzlich ein „angemessenes und marktübliches Verhältnis von Leistung und Gegenleistung“. Ansonsten gilt die Einnahmen als Spende. Damit das für die Öffentlichkeit nachvollziehbar werde, müssten im Sponsoring-Bericht – neben Namen und Anschrift des Zuwendenden und der Höhe der Zuwendung – auch Art und Umstände des Sponsorings dargestellt werden, heißt es im Entwurf. Auch bei den Spenden soll mehr Transparenz geschaffen werden: Großspenden müssen künftig ab einem Betrag von 35.000 Euro sofort gemeldet werden. Bisher liegt die Grenze bei 50.000 Euro. Mit der Neufassung des Parteiengesetzes soll auch ein Schlupfloch geschlossen werden: So werden erstmals Regelungen für sogenannte Parallelaktionen festgelegt. Das sind von Einzelpersonen, Verbänden oder Unternehmen bezahlte Werbeaktionen ganz im Stil und Design einer Partei. Sie gelten künftig als Spende, sofern die Partei keine Unterlassung verlangt.




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