Ampelkoalition will Steueranreize für Wohnungsneubau ausweiten

Die Ampel-Koalition will die geplanten Steuererleichterungen für den Wohnungsbau offenbar noch einmal ausweiten.

Darauf hätten sich die Finanzpolitiker von SPD, Grünen und FDP bei den Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz geeinigt, berichtet die „Welt“ (Mittwochsausgabe). Wer nach dem Energiestandard EH40 QNG baut, kann demnach künftig sechs Jahre lang elf Prozent der Kosten von der Steuer absetzen.

Als Reaktion auf die gestiegenen Baukosten wird zudem die Obergrenze der absetzbaren Herstellungskosten von 4.800 Euro auf 5.200 Euro pro Quadratmeter erhöht. Bereits heute können Wohnungsbaugesellschaften und private Investoren vier Jahre lang fünf Prozent der Herstellungskosten steuerlich geltend machen, wenn sie neue Mietwohnungen nach dem hohen Energiestandard EH40 QNG bauen. Diese Möglichkeit soll nun mit der im neuen Wachstumschancengesetz beschriebenen allgemeinen Abschreibungsmöglichkeit von sechs Prozent über sechs Jahre ab einem Effizienzstandard 55 kombiniert werden können. Die Laufzeiten beider Programme werden auf sechs Jahre angeglichen. „Das kann ein wirklicher Booster für den Wohnungsbau sein“, sagte der SPD-Politiker Michael Schrodi der „Welt“. Ähnlich äußerte sich die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Katharina Beck: „Zukunftsfähiges Bauen gestalten wir mit der Kopplung von zwei Abschreibungsmöglichkeiten nun extrem attraktiv“, sagte sie. Es gebe künftig sehr umfangreiche finanzielle Impulse allgemein, und zusätzliche für mehr Energieeffizienz und den Bau mit nachhaltigen Materialien. Dagegen fallen nach Informationen der „Welt“ die geplanten Steuererleichterungen für Unternehmen geringer aus als im Regierungsentwurf festgeschrieben. Demnach soll die Prozent-Grenze, bis zu der ein Verlust vorgetragen werden kann, nun doch nicht von 60 Prozent auf 80 Prozent angehoben werden, sondern lediglich auf 75 Prozent. Beim Verlustrücktrag soll die Euro-Grenze nicht dauerhaft bei zehn Millionen Euro liegen. Diese Grenze wird laut Einigung der Ampel-Fraktionen nur für weitere zwei Jahre gelten, danach sinkt die Grenze unbefristet auf fünf Millionen Euro. Wobei auch das noch eine deutliche Steigerung gegenüber der Regelung vor der Coronakrise ist. Damals konnten nicht ausgeglichene Verluste eines Jahres mit Gewinnen aus den Vorjahren lediglich in Höhe von einer Million Euro verrechnet werden. Mit der Abschwächung dieser Entlastungen reagieren die Ampel-Koalitionäre auf Vorbehalte von Ländern und Kommunen, die über zu hohe Steuerausfälle geklagt hatten. „Das ist ein kleines Zeichen in Richtung Bundesrat, wo das Gesetz schließlich auch noch verabschiedet werden muss“, sagte Markus Herbrand, finanzpolitischer Sprecher der FDP.




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