„Es geht nicht darum, ein Unternehmen ohne Geschäftsmodell, ein kaputtes Unternehmen irgendwie durch den Staat zu retten“, sagte Buschmann den Sendern RTL und ntv. „Hier bekommt niemand etwas geschenkt.“
Buschmann fügte hinzu, dass es sich um keine Subventionen handele, sondern um verzinste Garantien. „Es geht hier nicht um Cash, es geht um Garantien. Diese Garantien müssen auch bezahlt werden, damit auch keine Wettbewerbsverzerrung stattfindet“, so der Minister. Am Finanzmarkt sei eine solche Absicherung wegen des Volumens und den damit verbundenen Klumpenrisiken nicht möglich. Buschmann war als Justizminister an der Entscheidung nicht fachlich beteiligt.