Nach Ruanda-Urteil: Stamp hält an Drittstaaten-Plan fest

Trotz des abschlägigen Urteils des höchsten britischen Gerichts zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Ruanda hält der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP), an einer Drittstaatenregelung für Deutschland fest.

„Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass eine Drittstaatsregelung wünschenswert ist, es aber noch keinen geeigneten Staat gibt, der Willens und rechtsstaatlich dazu in der Lage ist“, sagte der FDP-Politiker am Mittwoch dem „Spiegel“. Das Urteil in Großbritannien negiere nicht die Möglichkeit von Drittstaatsverfahren, „sondern die derzeitige rechtliche Situation dafür in Ruanda“.

Das Thema sollte daher „sachlich weiter erörtert werden“, so der Migrationsbeauftragte. „Klar ist aber auch, dass eine umfassende Veränderung nicht einfach vom Himmel fällt“, erklärte der FDP-Politiker, dessen Aufgabengebiet im Bundesinnenministerium angesiedelt ist. Stamp, der sein Amt in diesem Frühjahr antrat, soll Rücknahmeabkommen der Bundesrepublik mit Ländern abschließen, um in Deutschland abgelehnte Asylbewerber leichter abzuschieben und zugleich legale Möglichkeiten zur Zuwanderung zu ermöglichen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe, der kürzlich mit zwei weiteren Mitgliedern der SPD-Fraktion ein Papier für die Auslagerung von Asylverfahren in Nicht-EU-Staaten verfasst hatte, zeigte sich am Mittwoch erleichtert über das Urteil aus Großbritannien.

„Es ist gut, dass die britischen Gerichte die Regierung in die Schranken weisen“, sagte Schwabe dem „Spiegel“. „Es geht mir und uns ja vor allem darum, dass wir rechtsstaatliche Verfahren und akzeptable Rahmenbedingungen haben. Das ist unsere absolute Grundbedingung für Verfahren in Drittstaaten“, sagte der Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion. Der britische Oberste Gerichtshof hatte am Mittwoch die Pläne der britischen Regierung für ungesetzlich erklärt, per Boot auf die Insel ankommende Flüchtlinge ohne Asylverfahren nach Ruanda abzuschieben.

Der Gerichtshof urteilte, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Asylsuchende in Ruanda in ihre Herkunftsländer zurückgeschoben würden. Die britische Regierung hatte noch in der Regierungszeit des Premierministers Boris Johnson mit Ruanda ein Abkommen geschlossen, das gegen die Zahlung von Entwicklungshilfegeldern die Bereitschaft des ostafrikanischen Landes vorsah, eine nicht näher genannte Zahl von Flüchtlingen aus Großbritannien aufzunehmen.




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