Der Gesundheitsschutz bleibe „Leitmotiv des Gesetzes“, sagte Lauterbach dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe). Das Gesetz werde zwar nicht wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten können, man habe sich aber auf letzte Anpassungen geeinigt.
„Es konnten noch einige Punkte beschlossen werden, die dafür wichtig waren. Etwa dass Edibles verboten bleiben, also zum Beispiel Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten. Und auch, dass in den Cannabis-Vereinen nicht auch konsumiert werden darf.“ Die Frage danach, ob die zweite Säule der Cannabislegalisierung – also der freie Verkauf von Cannabis in Modellregionen – in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden kann, beantwortete der Minister ausweichend. „Die regierungsinterne Abstimmung dazu läuft bereits“, sagte Lauterbach. „Der Start in die Cannabis-Gesetzgebung wird gelingen.“