Er begründete dies unter anderem mit der Häufung israelfeindlicher und antisemitischer Vorfälle in Deutschland. „Wir finden es richtig, dass auch in Anbetracht der jüngsten Ereignisse nochmals über die angestrebte Absenkung der Voraussetzungen für eine Einbürgerung diskutiert wird“, sagte Sager dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe).
Hintergrund ist die von der Bundesregierung geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Kritisch sieht Sager neben den geplanten kürzeren Wartezeiten für die Einbürgerung auch das Bestreben, Zugewanderten die Mehrstaatigkeit grundsätzlich zu ermöglichen. „Wie derzeit üblich sollte der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit Voraussetzung einer Einbürgerung bleiben“, sagte er. Damit sei auch ein Bekenntnis zu Deutschland verbunden.
„Regelhaft in zwei Staaten demokratische Rechte, Wahlen und anderes wahrnehmen zu können, fördert die Integration nicht.“ Nach Sagers Vorstellung müssen für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit „klare, gehaltvolle und langfristig wirkende Maßstäbe“ gelten. „Die betreffende Person muss sich bereits erfolgreich in die deutsche Gesellschaft integriert haben und die Gewähr dafür bieten, die Einbürgerungsvoraussetzungen dauerhaft zu erfüllen“, sagte er. Die Einbürgerung sei „Ausweis eines erfolgreich abgeschlossenen Integrationsprozesses“.
Notwendig seien hierfür eine „ausreichend lange Aufenthaltsdauer“ hierzulande sowie ein „unzweifelhaftes Bekenntnis“ zu Deutschland und seinen Werten. „Derartiges ist sicher nicht der Fall, wenn die Frage judenfeindlicher Ansichten im Raum steht“, betonte Sager.