Union sieht Hinweise für Verfassungswidrigkeit des Ampel-Wahlrechts

Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser, sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht der Großen Koalition klare Hinweise für eine Verfassungswidrigkeit des neuen Ampel-Wahlrechts.

„Die Ampel hat in ihrem Wahlrecht eine Schwächung der Personenwahl vorgenommen, indem Wahlkreise nicht zugeteilt werden, das widerspricht dem Geist des aktuellen Urteils“, sagte Frieser den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“ (Donnerstagsausgaben). „Für uns ist zentral, dass das Gericht bestätigt, dass ein Nicht-Ausgleich von Überhangmandaten verfassungskonform ist. Das Gericht bestätigt damit unseren Standpunkt, dass im personalisierten Verhältniswahlrecht, die Zuteilung aller Wahlkreise wichtiger ist als der Ausgleich von Mandaten.“

Frieser führt dazu die Begründung des Urteils an, in der es heißt: „Die Zulassung von bis zu drei ausgleichslosen Überhangmandaten ist geeignet und erforderlich, das Ziel der Aufrechterhaltung und Stärkung des Elements der Personenwahl zu erreichen.“ Die Unionsfraktion will gegen das Ampel-Wahlrecht in Karlsruhe klagen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt fordert nach dem Urteil von der Ampel Gespräche über eine neuerliche Reform. „Ich fordere die Ampel auf, in Anbetracht dieses Urteils jetzt neue Verhandlungen mit der Union über ein faires Wahlrecht zu führen“, sagte Dobrindt der „Mediengruppe Bayern“. Das Urteil bestätige, dass die Reduzierung der Größe des Bundestages innerhalb des bestehenden Wahlrechts „fair und verfassungskonform“ erreicht werde. „Das Urteil zeigt, dass die Ampel-Wahlrechtsmanipulation ausschließlich dem eigenen Machterhalt dienen soll. Der Wählerwille wird dabei massiv missachtet. Diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel darf keine Anwendung finden und muss gestoppt werden“, sagte Dobrindt.




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