„Das Bundeskindergrundsicherungsgesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten“, heißt es zwar weiter in einem regierungsinternen Papier, über das die SZ berichtet, die Regierung prüfe aber nun, ob und gegebenenfalls wie „Anpassungen an diesem Datum nötig sind“. Geprüft werde etwa eine „stufenweise Einführung der Kindergrundsicherung“, heißt es weiter.
Damit geht Paus auf ihre Kritiker zu und bringt Bewegung in den verfahrenen Streit um das Milliardenvorhaben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte kürzlich den geplanten Starttermin am 1. Januar 2025 für nicht machbar erklärt. Frühestens Anfang Juli 2025 sei der Start laut Behörde aus finanziellen, technischen und organisatorischen Gründen möglich. Auch die Bundesländer lehnten Teile der Reform aus Angst vor Doppelstrukturen in der Verwaltung ab. Das Gesetz zur Einführung der Kindergrundsicherung aber ist in der Länderkammer zustimmungspflichtig. Mit der Kindergrundsicherung sollen von 2025 an bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag für ärmere Familien gebündelt und das Antragsverfahren vereinfacht werden. Durch höhere Leistungen und eine Bringschuld des Staates will die Regierung so Kinderarmut effektiver bekämpfen. Auch in anderen Punkten kommt die Familienministerin den Kritikern wohl entgegen. Kommunalverbände hatten etwa bemängelt, dass die Kindergrundsicherung vieles im ohnehin komplexen Sozialstaat weiter verkompliziere. So müssten sich Familien, die Bürgergeld beziehen, künftig zusätzlich an den für die Kindergrundsicherung geplanten „Familienservice“ wenden, um Hilfe zu erhalten. Dies widerspreche dem Ziel, die Unterstützung für Familien und Behörden einfacher zu gestalten. Nun will die Bundesregierung ausdrücklich prüfen, ob bedürftige Eltern die Kindergrundsicherung künftig auch über die Jobcenter beantragen können, die ohnehin das Bürgergeld auszahlen.
Mögliche Änderungen beim Zeitplan könnten auch Probleme beim Haushalt 2025 entschärfen. Für das Projekt sind zunächst 2,4 Milliarden Euro veranschlagt. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte wegen der Engpässe im Haushalt aber auch Sparmaßnahmen bei Sozialausgaben gefordert. Mit einer späteren beziehungsweise stufenweisen Einführung könnten die Kosten im Einführungsjahr 2025 sinken.
Bis 2028 sollen die Kosten nach den bisherigen Plänen auf rund sechs Milliarden Euro steigen. Inwiefern diese Ausgaben bei einem späteren Start langsamer wachsen würden, ist noch unklar.