Zu diesem Schluss kommt der unabhängige wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten, berichtet der „Tagesspiegel“ (Samstagausgabe). Nach verbreiteter Auffassung würden Eigenkapitalerhöhungen bei der Deutschen Bahn AG als finanzielle Transaktion eingeordnet, schreiben die Autoren des Gutachtens.
Handelt es sich um eine finanzielle Transaktion, müssen die entsprechenden Kredite bei der Schuldenbremse nicht berücksichtigt werden, da der Staat das Geld nicht ausgibt, sondern anlegt. In diesem Fall soll die Deutsche Bahn 12,5 Milliarden Euro an zusätzlichem Eigenkapital verwenden, um das staatliche Schienennetz zu modernisieren. Die Gutachter des wissenschaftlichen Dienstes erklärten, dass auch der Verfassungsrechtler Hanno Kube von der Universität Heidelberg dies für eine finanzielle Transaktion hält. Der Staat erhalte schließlich etwas für sein Geld, das er in das Schienennetz investiere, sagte Kube der „FAZ“. Zuvor hatte Kube für die Unionsfraktion ein Urteil zur Schuldenbremse erstritten, das den finanziellen Spielraum der Ampelkoalition erheblich einschränkt. Auch 36,5 Milliarden Euro für die Generalsanierung von 40 Hauptstrecken der Bahn sind deshalb derzeit gesperrt. Gäbe Lindner die 12,5 Milliarden Euro Eigenkapitalerhöhung für die Bahn nun frei, erhielte der Staatskonzern für die geplante Sanierung des Schienennetzes zumindest etwas Planungssicherheit. Das Gutachten zeige, dass Eigenkapitalerhöhungen bei der Bahn auch nach dem Karlsruher Urteil weiter möglich seien, sagte der Matthias Gastel (Grüne), Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages, dem „Tagesspiegel“. „Die Deutsche Bahn wird zum Spielball der FDP-Ideologie“, sagte er. Gastel warnt vor einer weiteren Talfahrt bei der Pünktlichkeit und möglichen Streckensperrungen, „sollten diese Investitionen jetzt ausbleiben“.