So sollen etwa im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bis zum Jahr 2027 45 Milliarden Euro eingespart werden, hieß es am Mittwochnachmittag auf Ministeriumskreisen. Im kommenden Jahr werden die Programmausgaben um 12,7 Milliarden Euro reduziert.
Zudem wird der CO2-Preis dann 45 Euro betragen. Trotz der Einsparungen gehe man die strukturellen Probleme im Bundeshaushalt an und leite die „notwendige qualitative Konsolidierung“ ein. Zur Auflösung von Handlungsbedarfen setze man auf eine „strikte Haushaltskonsolidierung“. „Die Regelgrenze der Schuldenregel halten wir ein. Das gilt auch mit Blick auf zukünftige Herausforderungen“, hieß es weiter.
Es gebe keinen Automatismus zu weiteren Überschreitungsbeschlüssen. Die Unterstützung für die Ukraine leiste man aus dem Bundeshaushalt. An Maßnahmen wie der Senkung der Stromsteuer für Industrieunternehmen (drei Milliarden Euro) und dem Wachstumschancengesetz (über sechs Milliarden Euro) halte man fest.
Der „Bürgergeld-Bonus“ (0,25 Milliarden) wird gestrichen. Dafür werden die Mittel für die Arbeitsmarktintegration von Ukrainern ausgeweitet (0,5 Milliarden). Zudem wird die Wohngeldveranschlagung (0,27 Milliarden in 2024) abgesenkt sowie der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung (0,6 Milliarden). Dabei werde ein Rentenniveau von 48 Prozent festgelegt.
Weiter wird die Vergünstigung auf die Kraftfahrzeugsteuer für die Forst- und Landwirtschaft (0,48 Milliarden jährlich) und der Absenkungsmechanismus bei der Luftverkehrsabgabe (0,07 Milliarden in 2024, ab 2025 0,3 Milliarden Euro pro Jahr) entfallen. Bei der Energiesteuer werden Steuerbegünstigungen beim Agrardiesel abgeschafft. Außerdem soll die sogenannte EU-Plastikabgabe nicht mehr aus dem Bundeshaushalt, sondern von den Verursachern bezahlt werden.