Darauf hat Karl Lauterbach (SPD) in einem Brief gedrungen, über den die „Rheinische Post“ in ihrer Donnerstagsausgabe berichtet. In dem Schreiben an die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) heißt es: „Ich bitte Sie, wie schon in der Vergangenheit zeitnah eine Vereinbarung über die Übertragung der Regelungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld zu treffen.“
Damit solle die telefonische Krankschreibung nicht nur in den Fällen Patienten sowie die Arztpraxen entlasten, in denen Versicherte selbst erkrankt und arbeitsunfähig seien, sondern auch dann, wenn Kinder erkrankt sind und Eltern zur Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ein ärztliches Zeugnis benötigten. Damit will der Minister dazu beitragen, dass Praxen entlastet und Ansteckungsrisiken reduziert werden. „Die Übertragung der Regelungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern von Arztpraxen“, schreibt Lauterbach. Anfang Dezember hatte der Gemeinsame Bundesausschuss des Gesundheitswesens beschlossen, dass Patienten ab sofort bei leichteren Erkrankungen nicht mehr zwingend zur Arztpraxis gehen müssen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das nun dauerhaft möglich und geht auf eine frühere Corona-Sonderregelung zurück. Ob und wann die von Lauterbach angeregte Möglichkeit auch für Eltern beim Kinderkrankengeld kommen wird, ist noch offen.