Einigung im Streit um EU-Lieferkettengesetz

Im Streit um ein europäisches Lieferkettengesetz haben Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten eine Einigung erzielt.

Mit der Lieferkettenrichtlinie sollen große Unternehmen für nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt bei ihren eigenen Tätigkeiten, denen ihrer Tochtergesellschaften und denen ihrer Geschäftspartner zur Rechenschaft gezogen werden, hieß es am Donnerstagvormittag in einer Mitteilung der EU-Staaten. Die Richtlinie legt demnach auch Regeln für Sanktionen und die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen fest: Sie verpflichtet die Unternehmen unter anderem, einen Plan anzunehmen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind.

Die Einigung legt den Anwendungsbereich der Richtlinie auf große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 150 Millionen Euro fest. Für Nicht-EU-Unternehmen gilt sie, wenn sie drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Nettoumsatz von 300 Millionen Euro in der EU erwirtschaften. Der Finanzsektor wird vorerst vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen – diese Entscheidung soll aber später überprüft werden. Die Vereinbarung sieht auch vor, dass die Einhaltung der Richtlinie als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen herangezogen werden kann.

Wirtschaftsverbände hatten bis zuletzt versucht, den Trilog zum EU-Lieferkettengesetz auszubremsen, scheiterten jetzt aber vorerst mit dem Versuch, einen Stopp des Vorhabens zu erreichen. Die vorläufige Einigung muss noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten förmlich angenommen werden.




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