Sie wurden am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Die AfD stimmte dagegen, während die Union sich enthielt.
Das Digitalgesetz sieht unter anderem vor, dass die elektronische Patientenakte (ePA) Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird. Zugleich soll dann auf das Widerspruchsverfahren gesetzt werden – wer die Akte nicht nutzen will, muss also widersprechen. Unterdessen soll das elektronische Rezept (E-Rezept) schon ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert werden. Beschlossen wurde am Donnerstag auch ein Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“, mit dem Gesundheitsdaten für „gemeinwohlorientierte Zwecke“ leichter und schneller nutzbar gemacht werden sollen.
Dazu soll unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut werden.