EuGH: Uefa-Monopol für Fußball-Wettbewerbe verstößt gegen EU-Recht

Im Streit um die Gründung einer "Super League" hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Klägern recht gegeben.

Im Streit um die Gründung einer „Super League“ hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Klägern recht gegeben. Die Vorschriften der Fifa sowie der Uefa über die vorherige Genehmigung von Fußballwettbewerben wie der „Super League“ verstießen gegen EU-Recht, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des EuGH. Auch ein Verbot für Vereine und Spieler, an diesen Wettbewerben teilzunehmen, sei rechtswidrig. Es gebe keinen Rahmen für die Fifa- und Uefa-Regeln, der gewährleiste, dass sie „transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig“ seien, so die Luxemburger Richter.

Weiter hieß es, dass auch die Regeln, die der Fifa und der Uefa die ausschließliche Kontrolle über die kommerzielle Verwertung der mit diesen Wettbewerben verbundenen Rechte einräumten, angesichts ihrer Bedeutung für die Medien, die Verbraucher und die Fernsehzuschauer in der Europäischen Union geeignet seien, den Wettbewerb zu beschränken. Dem Vernehmen nach öffnet der EuGH mit dem Urteil wieder die Tür für die Gründung einer „Super League“. Dieses Vorhaben war 2021 zunächst gescheitert – zuletzt hatten sich nur noch Real Madrid und FC Barcelona für die entsprechenden Pläne eingesetzt (C-333/21).




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