Die zuständige Staatsanwaltschaft Flensburg hat am Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen die Teilnehmer der Blockade des Fähranlegers im schleswig-holsteinischen Schlüttsiel eingeleitet. Es könne den Straftatbestand der Nötigung erfüllen, dass Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sowie weitere, unbeteiligte Passagiere daran gehindert wurden, mit ihren Fahrzeugen die Autofähre zu verlassen, bestätigt ein Behördensprecher dem „Spiegel“. Das Vorliegen weiterer Straftaten wird dem Sprecher zufolge geprüft – etwa des Landfriedensbruchs oder des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Protestierende Landwirte und weitere Demonstranten waren am Donnerstagnachmittag ins nordfriesische Schlüttsiel gereist, wo der Vizekanzler auf dem Rückweg von einem privaten Besuch auf der Hallig Hooge eintreffen sollte. Dort angekommen, blockierte eine Menschenmenge auf mitunter gewaltförmige und konfrontative Weise den Anleger. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums hatte Habeck den aufgebrachten Landwirten angeboten, einzelne Vertreter zu ihm auf die Fähre zu schicken, da die Sicherheitslage es nicht zugelassen habe, dass der Grünenpolitiker die Fähre verlasse. Das Angebot aber sei von den Protestierenden abgelehnt worden. Die Stimmung sei „aufgeheizt“ gewesen, wie ein Polizeisprecher dem „Spiegel“ sagte. Die Beamten hätten Pfefferspray eingesetzt. Nach etwa zwei Stunden sei die Fähre mit Habeck an Bord zurück nach Hooge gefahren.