Die Bundesregierung hat ein weiteres Sparpaket zur Entlastung des Bundeshaushalts 2024 gebilligt. Es wurde am Montag im schriftlichen Umlaufverfahren auf den Weg gebracht, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin bestätigte. Vorgesehen sind unter anderem eine höhere Luftverkehrssteuer und schärfere Sanktionen beim Bürgergeld.
Die geplanten Einsparungen im Agrarsektor werden wie bereits angekündigt teilweise wieder zurückgenommen. So soll die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel nicht in einem Schritt vollzogen werden: Stattdessen erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Begünstigung – im Jahr 2024 soll der Entlastungssatz nunmehr um 40 Prozent reduziert werden. Im Jahr 2025 soll eine Reduzierung um weitere 30 Prozent erfolgen. Für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen soll die Subvention vollständig entfallen.
Die Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Maschinen bleibt bestehen. Darüber hinaus ist derzeit aber trotz der laufenden Proteste der Landwirte keine weitere Rücknahme der Kürzungen geplant: „Da gibt es auch keine Überlegung innerhalb der Bundesregierung, daran noch einmal etwas zu ändern“, sagte Hebestreit. Haushaltsgesetzgeber sei aber der Deutsche Bundestag, dieser müsse das Paket am Ende beschließen.
Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen soll der Haushaltsausschuss des Bundestags Mitte Januar in einer weiteren Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar soll nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2. Februar das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen. Bis dahin soll die vorläufige Haushaltsführung gelten.