Gericht erlaubt GDL-Streik – Bahn geht in Berufung

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den für Mittwoch bis Freitag geplanten Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL erlaubt - die Bahn will aber juristisch umgehend in die nächste Runde gehen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den für Mittwoch bis Freitag geplanten Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL erlaubt – die Bahn will aber juristisch umgehend in die nächste Runde gehen. Das Arbeitsgericht hatte einen Eilantrag des Staatskonzerns auf einstweilige Verfügung gegen den 64-stündigen Streik abgewiesen.

In der zweiten Instanz wird nun das Hessische Landesarbeitsgericht angerufen. „Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage“, sagte Bahn-Manager Florian Weh am Montagabend. Im Sinne der Kunden werde die Bahn „alles“ tun, „um ihn zu verhindern“. „Die Hürden liegen bei einem Eilverfahren für den Arbeitgeber immer hoch. Das Streikrecht ist aus gutem Grund ein hohes Gut. Aber dieser Streik ist keine Ultima Ratio, sondern eine Zumutung, die auf Sand gebaut ist.“

Die Bahn begründet ihr juristisches Vorgehen damit, dass die GDL eine Leiharbeiter-Genossenschaft gegründet und nach Ansicht der Konzernjuristen damit ihre Tariffähigkeit verloren habe. Zudem habe die Bahn ein neues Angebot vorgelegt, in dem der GDL 11 Prozent Lohnsteigerung angeboten worden seien, und man ihr bei der Kernforderung zur Arbeitszeit „weit entgegenkommen“ sei. Die Gewerkschaft hatte dieses Angebot jüngst als Farce zurückgewiesen.

Die GDL hatte deswegen am Sonntagabend angekündigt, von Mittwochmorgen, 2 Uhr, bis Freitagabend, 18 Uhr, den gesamten Bahnverkehr zu bestreiken. Im Güterverkehr beginnt der Ausstand schon am Dienstagabend.




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