Union hat verfassungsrechtliche Bedenken für Haushalt 2024

Wenige Tage vor der Bereinigungssitzung im Bundestag meldet die Union erneut verfassungsrechtliche Bedenken für den Haushalt 2024 der Ampel an.

Wenige Tage vor der Bereinigungssitzung im Bundestag meldet die Union erneut verfassungsrechtliche Bedenken für den Haushalt 2024 der Ampel an. Das berichten die Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“.

Neben der weiter ungeklärten Finanzierung der Hilfen für die Opfer der Ahrtal-Flutkatastrophe kritisiert die Union demnach die geplante Sparmaßnahme für die Bundesagentur für Arbeit. Laut Gesetzesentwurf soll die Arbeitsagentur bis 2027 jährlich einen Betrag von 1,1 bzw. 1,5 Milliarden Euro an den Bund zurückzahlen.

„Es geht immerhin um 5,2 Milliarden Euro. Hier wird Geld der Beitragszahler zweckwidrig zur Haushaltssanierung verwendet“, sagte Christian Haase, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Zeitungen. Für ihn sei nicht nur die nachträgliche Rückforderung der während der Pandemie als Zuschuss gewährten Beträge ein Problem: „Die Anhörung hat ergeben, dass hierin wiederum eine Zweckentfremdung von gewährten Notlagenkrediten liegen könnte – ähnlich wie beim verfassungswidrigen 2. Nachtragshaushalt 2021“, sagte Haase.

Mehrere Sachverständige waren in der Experten-Anhörung vor dem Haushaltsausschuss am vergangenen Donnerstag zu dem Schluss gekommen, dass die ursprünglich durch Corona-Notlagenkredite finanzierten Zuschüsse nun für andere Zwecke genutzt würden – nach Beendigung der Pandemie-Notlage. „Man greift auf Geld der BA zurück, das als Krisenvorsorge dient oder mit dem der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung gesenkt werden könnte. Der BA-Haushalt ist nicht der Selbstbedienungsladen der Ampelkoalition“, so der Chefhaushälter der Unionsfraktion.




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