Sozialverbände haben empört auf den Vorstoß von CDU-Politiker Jens Spahn reagiert, die Verfassung für weitere Sanktionen gegen Bürgergeldempfänger zu ändern. „Das Existenzminimum ist verfassungsmäßig geschützt, weil es Teil der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes und des Sozialstaatsprinzips (Artikel 20) ist“, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, dem Nachrichtenportal T-Online.
„Wer diese für ein paar populistische Erfolge abschaffen will, spielt mit dem Feuer.“ Die anhaltende Diskussion drehe sich „um eine ganz kleine Gruppe“ von Leistungsempfängern, „die sich dem Arbeitsmarkt verweigern“, so Bentele. „Nicht nachvollziehbar ist, dass wegen einer kleinen Gruppe direkt Grundpfeiler unserer Verfassung geändert werden sollen.“
„Es ist unverantwortlich, dass Jens Spahn Verfassungsgrundsätze infrage stellt“, sagte auch Rüdiger Schuch, Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbands Diakonie, dem Portal. „Das Sozialstaatsprinzip, das die Existenzgrundlage aller sichert, ist für uns nicht verhandelbar. Die Sanktionsdebatte geht auf Kosten der Schwächsten in der Gesellschaft, deren grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Strom gesichert sein müssen“, so Schuch. „Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir: Sanktionen verschärfen die Lage dieser Menschen weiter und tragen nicht zur Lösung ihrer individuellen Probleme bei.“
Spahn hatte am Wochenende eine Verfassungsänderung für schärfere Sanktionen beim Bürgergeld angeregt. Menschen, die ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten demnach grundsätzlich kein Bürgergeld mehr bekommen, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Sein Vorstoß erfolgte, nachdem die Bundesregierung einem Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) grünes Licht gegeben hatte. Bürgergeldempfängern sollen demnach künftig für zwei Monate die Leistungen gestrichen werden, wenn sie sich hartnäckig gegen die ihnen angebotenen Jobs stellten.