Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will eine bestehende Regelungslücke bei Straßenverkehrsverstößen schließen und gegen den Handel mit Flensburger Punkten vorgehen. „Der sogenannte Punktehandel widerspricht der gesetzlichen Intention, dass derjenige, der den Verkehrsverstoß begangen hat, auch die dafür vorgesehene Sanktion tragen muss“, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums der „Welt“ (Mittwochausgabe).
Nach der aktuellen Gesetzeslage sei jene Praxis weder straf- noch bußgeldbewehrt. „Diese wertungswidrige Sanktionslücke gilt es zu schließen“, sagte die Sprecherin.
Hintergrund ist die von deutschen Verkehrsbehörden beobachtete Tendenz, dass sich Personen durch gezielte Behördentäuschungen über den tatsächlichen Verursacher einer Verkehrsordnungswidrigkeit den Sanktionen entziehen: Organisierte Gruppen und auch gewerbliche Anbieter aus dem Ausland bieten im Internet an, gegen Geldzahlungen in einem Bußgeldverfahren etwa nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine andere Person zu benennen, die die Verantwortung für die Ordnungswidrigkeit übernimmt. Das kann bei Gelingen zur Folge haben, dass Punkte im Flensburger Fahreignungsregister nicht demjenigen zugeschrieben werden, der tatsächlich zu schnell gefahren ist. Der Fahrer kann es damit vermeiden, dass ihm weitere Flensburger Punkte zugeschrieben und deswegen die Fahrerlaubnis entzogen wird. In der kommenden Woche wird der diesjährige Verkehrsgerichtstag in Goslar über das Thema diskutieren.
Laut der Sprecherin des Bundesjustizministeriums „geht es nicht nur um die bloße Sanktionierung eines solchen Verhaltens und um Fragen der Verkehrssicherheit, sondern auch um den generalpräventiven Zweck der Sanktion“. Daher sei das „Anliegen, den `Punktehandel` zu unterbinden, nachvollziehbar“. Das Bundesjustizministerium und das Bundesverkehrsministerium unter Volker Wissing (FDP) haben laut der Sprecherin „zu verschiedenen Aspekten des Punktehandels die Länder beteiligt“. Beide Ressorts würden sich zu der Thematik derzeit untereinander abstimmen.
Der ADAC befürwortet eine Sanktionierung. „Weil die Rechtsprechung zum `Punktehandel` beziehungsweise zur `Punkteübernahme` bei gravierenden Verkehrsverstößen widersprüchlich ist, besteht hier eine Regelungslücke. Die muss geschlossen werden“, sagte Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale beim ADAC, der Zeitung.
„Da es seit jeher strafbar ist, Unschuldige zu belasten, halten wir es auch für nicht hinnehmbar, als Unbeteiligter die Schuld bei Verkehrsverstößen gegen Geld auf sich zu nehmen und so dafür zu sorgen, dass der Täter nicht die angemessenen Punkte im Fahreignungsregister erhält und gegebenenfalls dem Entzug der Fahrerlaubnis entgeht.“ Ein solches Handeln entspreche „nicht dem Sinn des Straßenverkehrsrechts und sollte strafrechtlich sanktioniert werden“, so Schäpe.