Der Bundestag hat eine Änderung des Bundeswahlgesetzes beschlossen. Für den entsprechenden Entwurf stimmten am Donnerstag in einer namentlichen Abstimmung 383 Abgeordnete. 276 Abgeordnete sprachen sich gegen die Änderung aus und zwölf enthielten sich.
Der Gesetzentwurf sieht die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern vor, da die bisherige Verteilung der Wahlkreise auf die Länder nicht mehr deren Bevölkerungsanteil entspricht. Danach soll die Zahl der Wahlkreise in Sachsen-Anhalt aufgrund der dort rückläufigen Bevölkerungsentwicklung von bislang neun auf acht reduziert und dazu der bisherige Wahlkreis Anhalt aufgelöst werden.
Im Gegenzug soll in Bayern aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet werden, wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht. Die Bevölkerungszahl der bisherigen Wahlkreise Augsburg Land und Ostallgäu liegt bislang um jeweils mehr als 25 Prozent über dem Durchschnitt aller Wahlkreise, was laut Bundeswahlgesetz eine Neuabgrenzung zwingend erforderlich macht. Der neu zu bildende Wahlkreis soll nach dem Willen der Ampel-Fraktionen den Namen „Memmingen – Unterallgäu“ erhalten.
Neben der Anpassung der Wahlkreise zur Berücksichtigung der Entwicklung der Bevölkerungsverteilung wollen die Koalitionsfraktionen mit der Vorlage zudem die Beschreibung von Wahlkreisen anpassen. Diese sei aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern nicht mehr zutreffend.
Änderungen der Wahlkreiszuschnitte beeinflussen nach der neuen von der Ampelkoalition verabschiedeten Wahlrechtsreform die Zahl der Sitze der Parteien des Bundestages im Regelfall nicht. Darüber entscheidet die Zweitstimme. Die Wahlkreise spielen lediglich eine Rolle für die Direktmandate. Diese werden künftig nur noch durch die mit den Erststimmen erlangten Sitze vergeben. Überhangmandate soll es nicht mehr geben, sodass die Zahl der in den Wahlkreisen erlangten Direktmandate keinen Einfluss mehr auf die Sitzanteile im Bundestag nimmt.