Während der Fastnachtszeit müssen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) beachtet werden, um sicherzustellen, dass Jugendliche keinen übermäßigen Alkoholkonsum haben oder Tabakwaren erhalten. Das Jugendamt des Regionalverbands Saarbrücken warnt davor, dass während Fastnachtsveranstaltungen die Regelungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden müssen. Gemäß §9 des Jugendschutzgesetzes ist es verboten, alkoholische Getränke an Jugendliche abzugeben oder ihnen zu erlauben, diese zu konsumieren. Ebenso ist die Abgabe und der Konsum von Tabakwaren, elektronischen Zigaretten und Shishas an Jugendliche gesetzlich untersagt. Es ist wichtig, dass Veranstalter und Verkäufer die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um die Sicherheit und Gesundheit der Jugendlichen zu gewährleisten.In der Öffentlichkeit ist es gesetzlich verboten, Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein an Personen unter 16 Jahren abzugeben oder ihnen den Verzehr zu gestatten. Dies schließt auch Mischgetränke mit nichtalkoholischen Getränken ein. Ebenso ist es untersagt, alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die Alkohol in nicht nur geringer Menge enthalten, sowie alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des Alkopopsteuergesetzes an Personen unter 18 Jahren abzugeben oder von ihnen verzehren zu lassen.
Das Jugendschutzgesetz verbietet in §10 das Rauchen und den Konsum von Tabakwaren in der Öffentlichkeit für Personen unter 18 Jahren. Es ist daher untersagt, Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben oder ihnen das Rauchen oder den Konsum nikotinhaltiger Produkte zu gestatten.Das Jugendschutzgesetz verbietet den Verkauf von Tabakwaren und nikotinfreien Erzeugnissen an Jugendliche unter 18 Jahren. Dazu zählen auch elektronische Zigaretten und Shishas, die Aerosole erzeugen, die eingeatmet werden. Faschingsumzüge gelten als öffentliche Veranstaltungen und unterliegen daher ebenfalls den Jugendschutzbestimmungen.
Das Jugendamt appelliert an alle, den Jugendschutz zu unterstützen und die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
Für weitere Informationen steht das Jugendamt Regionalverband Saarbrücken unter der Telefonnummer 0681 506-5154 zur Verfügung.
Quelle: Regionalverband Saarbrücken
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