Zertifikate sollen Know-how von Ungelernten bestätigen

Wer jahrelang in einem Beruf gearbeitet hat, aber keine Ausbildung vorweisen kann, soll sich seine Qualifikation künftig von den Kammern zertifizieren lassen können. Das sieht das "Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz" vor, über das am Mittwoch das Bundeskabinett entscheidet und über welches das "Handelsblatt" berichtet.

Wer jahrelang in einem Beruf gearbeitet hat, aber keine Ausbildung vorweisen kann, soll sich seine Qualifikation künftig von den Kammern zertifizieren lassen können.

Das sieht das „Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz“ vor, über das am Mittwoch das Bundeskabinett entscheidet und über welches das „Handelsblatt“ berichtet. Es soll demnach die Chancen der Arbeitnehmer verbessern, Arbeitgebern wertvolle Informationen über die Qualifikation liefern und helfen, den Fachkräftemangel einzudämmen.

„Wir wollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen Weg eröffnen, ihre Berufserfahrung und Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen“, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem „Handelsblatt“. So werde aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßen das Gesetz: So „kommt verborgenes berufliches Know-how ans Licht“, sagte DIHK-Vize-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks der Zeitung. Das nutze auch den Betrieben, die so „eine transparente Einschätzung der beruflichen Kompetenzen ihrer Beschäftigten erhalten und über weitergehende Einsatzmöglichkeiten entscheiden“ und könne somit Fachkräfteengpässe mildern.

DIHK, Handwerk und DGB fürchten allerdings eine Verdrängung der dualen Ausbildung, die neuen Zertifikate sollten daher nur Menschen ab 25 Jahren offenstehen. „Für junge Menschen muss die duale Ausbildung Vorrang vor unqualifizierter Erwerbstätigkeit haben“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, dem „Handelsblatt“.




Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen