Regionalverband: Straßenverkehrs-Behörde: Antragsstellung ab sofort online möglich

Die Straßenverkehrsbehörde des Regionalverbandes Saarbrücken bietet ab sofort die‌ Möglichkeit, Anträge für verschiedene Bereiche online zu stellen. Dazu gehören Anträge für Veranstaltungen, Baumaßnahmen im‌ Straßenraum, die Aufstellung von Baugerüsten und Containern ‌sowie​ Parkausweise für Menschen mit Behinderung. Die herkömmliche Einreichung

Die Straßenverkehrsbehörde des Regionalverbandes Saarbrücken bietet ab sofort die‌ Möglichkeit, Anträge für verschiedene Bereiche online zu stellen. Dazu gehören Anträge für Veranstaltungen, Baumaßnahmen im‌ Straßenraum, die Aufstellung von Baugerüsten und Containern ‌sowie​ Parkausweise für Menschen mit Behinderung. Die herkömmliche Einreichung der Anträge auf ⁤postalischem Weg, per E-Mail oder persönlich ist weiterhin⁣ möglich. „Als bürgernahe Verwaltung‌ ist es unser Ziel, eine kürzere Wartezeit und ⁣eine Verringerung‍ der Behördengänge für die Menschen zu⁣ ermöglichen. Dabei spielt die ⁢Digitalisierung⁣ von Dienstleistungen⁢ eine entscheidende Rolle. Letztlich steigert sich dadurch ⁤auch der Service unserer Straßenverkehrsbehörde“, so Regionalverbandsdirektor Peter Gillo.

Im digitalisierten⁢ Bereich der Straßenverkehrsbehörde gehen jährlich etwa ⁣1.000 Anträge⁢ ein. ⁣Rund diDie ‍Straßenverkehrsbehörde des Regionalverbandes ist für ‍verschiedene verkehrsrechtliche‌ Maßnahmen zuständig,⁣ darunter‌ Parkerleichterungen für⁢ Menschen mit⁢ Behinderung, Baustellen, Veranstaltungen und das Aufstellen von Hindernissen wie ⁢Baugerüsten oder Containern. Ein Großteil der ‍Anträge betrifft Parkerleichterungen‌ für Menschen mit Behinderung, gefolgt von Baustellenanträgen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte ist bereits bundesweit einheitlich‌ online ⁣möglich. Die Straßenverkehrsbehörde ist ⁢für⁣ die Gemeinden Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Quierschied und ⁢Riegelsberg ⁤sowie ‌die Städte Friedrichsthal, Püttlingen und Sulzbach zuständig. ​Saarbrücken und⁢ Völklingen haben‌ eigene Straßenverkehrsbehörden. Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde‍ zählt auch ‍die Anordnung⁢ von Verkehrssicherungsmaßnahmen.Verkehrszeichen und ⁣Verkehrseinrichtungen sowie Markierungen‍ müssen gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung angebracht werden.

Weitere Informationen sowie Links zu den Online-Anträgen finden Sie ⁣unter www.regionalverband.de/strassenverkehrsbehoerde.


Quelle: Regionalverband Saarbrücken
Bildrechte: Regionalverband Saarbrücken



Bildquellen

  • Saarbrücker Schloss: RVSB, Künstler: Christof Kiefer

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