Juristenverbände haben den aktuellen Vorstoß des Bundesjustizministeriums zur „Verantwortungsgemeinschaft“ kritisiert. „Verträge oder Vollmachten können die Konstellationen aus dem Eckpunktepapier schon jetzt abdecken“, sagte Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des Deutschen Juristinnenbundes, dem „Spiegel“. Das neue Konstrukt hält ihr Verband für überflüssig.
Auch der Deutsche Anwaltverein erwartet ein „geringes Interesse“ an der neuen Regelung. Sie dürfe Betroffene „in ihren Verästelungen überfordern“, so Vorstandsmitglied Eva Becker. Die Verbände befürchten zudem Nachteile für Lebenspartner, die über lange Zeit unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt oder in der Kinderbetreuung übernehmen. Anders als eine Ehe könne die Verantwortungsgemeinschaft einseitig aufgelöst werden, ohne dass eine solche Arbeitsteilung zwingend finanziell ausgeglichen werde.
Justizminister Marco Buschmann hatte am Montag ein Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft vorgestellt. Es sieht vor, dass sich bis zu sechs volljährige Personen zu einer Gemeinschaft zusammenschließen und so unter anderem medizinische Auskunftsrechte erwirken oder eine Zugewinngemeinschaft bilden können.