OVG untersagt Projektionen auf Gebäude der russischen Botschaft

Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft am 24. Februar 2024 geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes bleibt versammlungsbehördlich untersagt.

Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft am 24. Februar 2024 geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes bleibt versammlungsbehördlich untersagt. Nachdem der Anmelder der Demonstration am Dienstag beim Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gescheitert war, wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seine Beschwerde am Mittwoch zurück.

Die geplante Projektion verletze den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde, hieß es zur Begründung. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtfertige das nicht. Dieser Beschluss sei unanfechtbar, so das Gericht (Beschluss vom 21. Februar 2024 – OVG 9 S 5/24).




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