Die Steuereinnahmen insgesamt lagen im Januar 2024 um fast 6 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Das steht im neuen Jahresbericht des Bundesfinanzministeriums, der am Mittwochmorgen veröffentlicht wird.
Sehr starke Zuwächse ergaben sich bei den Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, der Körperschaftsteuer sowie den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Die Umsatzsteuer wies eine moderat positive Veränderungsrate auf, die Einnahmen aus der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer stagnierten. „Schlüsse für den weiteren Jahresverlauf lassen sich aus dem Januarergebnis noch nicht ziehen“, betont das Ministerium: So sei beispielsweise bei der Energiesteuer der Januar der aufkommensschwächste Monat. Beim Solidaritätszuschlag sei der Anstieg maßgeblich auf die starken Zuwächse bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag und Körperschaftsteuer zurückzuführen.
Das Aufkommen aus den Ländersteuern allerdings verringerte sich entgegen des Trends gegenüber Januar 2023 um rund 8 Prozent. Der Rückgang sei maßgeblich auf die Grunderwerbsteuer zurückzuführen. Teilweise wurde das Minus bei der Grunderwerbsteuer von im Vorjahresvergleich um mehr als 9 Prozent gestiegenen Einnahmen bei der Erbschaftsteuer kompensiert. Bei der Erbschaftsteuer ergeben sich regelmäßig merkliche Schwankungen im Vorjahresvergleich.