Nach Gesprächen mit den Koalitionsfraktionen will die Union die Ampel nicht mehr dabei unterstützen, das Bundesverfassungsgericht besser vor möglicher Einflussnahme abzusichern. „Die Unionsfraktion sieht derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern“, sagte Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
Solche Änderungen des Grundgesetzes müssten sehr gut überlegt sein, so Lindholz. „Viele der in den vergangenen Wochen diskutierten Vorschläge zur Umgestaltung der rechtlichen Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts bringen nicht nur Vorteile mit sich. Das ist auch in einem Austausch mit Vertretern der Ampelfraktionen deutlich geworden.“
Das Bundesverfassungsgericht sei ein starkes, unabhängiges Organ. „Unsere Demokratie ist widerstandsfähig genug, dass das so bleibt“, so die Innenpolitikerin. Für die Stabilität sei „im Übrigen gute Sachpolitik, die die Menschen überzeugt, weitaus wichtiger als eine öffentliche Debatte über Grundgesetz-Änderungen“, sagte Lindholz.
Angesichts des Erstarken der AfD hat es in der Ampel Überlegungen gegeben, für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Einflussnahme zu sorgen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte beispielsweise dafür geworben, etwa die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Wahl und Amtszeit der Verfassungsrichter ins Grundgesetz aufzunehmen.