Das Krankenhaustransparenzgesetz, das ab dem 1. Mai in Kraft tritt, hat das Ziel, für Patienten über ein Online-Portal mehr Transparenz darüber zu schaffen, welche Leistungen von welchem Krankenhaus angeboten werden. Auf der Website sollen unter anderem Daten zur Behandlungserfahrung und zum Personalschlüssel bei Ärzten und Pflegekräften abrufbar sein. „Es ist wichtig, dass die Daten schnell abrufbar sind und dass die Übersicht und Darstellung leicht verständlich sind. Andernfalls bleibt von der Transparenz nicht viel übrig“, betont Zeiger.
Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.
Bildquellen
- Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes