Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines verurteilten früheren Finanzbeamten, der als Schlüsselfigur in dem Komplex gilt, zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden sei, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit.
Im Kern richtete sich seine Beschwerde gegen die Verwerfung seiner Revision gegen das Strafurteil durch den Bundesgerichtshof (BGH). Das Verfassungsgericht konnte aber keinen Verstoß seines Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör feststellen. Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter sei ebenfalls nicht „hinreichend substantiiert“ dargelegt, hieß es weiter (Beschluss vom 14. Februar 2024, 2 BvR 1816/23).
Das Landgericht Bonn hatte den früheren Finanzbeamten im Dezember 2022 wegen drei Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Er soll Akteure in der Finanzindustrie zu dem Geschäftsmodell beraten haben und gilt als mutmaßliche Schlüsselfigur bei den Cum-Ex-Aktiengeschäften. Der Bundesgerichtshof hatte das Modell im Jahr 2021 als Straftat gewertet.