Die Baumhäuser im Protestcamp in der Nähe der Tesla-Autofabrik in Grünheide dürfen bleiben. Das Potsdamer Verwaltungsgericht wies am Dienstag Auflagen der Polizei zurück. Gegen diese Entscheidung ist noch eine Revision beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Man sei der Auffassung, dass die zur Begründung der Auflagen vom Polizeipräsidium vorgetragenen allgemeinen Erwägungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschließlich der Baumhäuser mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften für die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose nicht ausreichten, so das Gericht zur Begründung.
Auch habe sich die Behörde nicht im gebotenen Maße mit dem Umstand auseinandergesetzt, dass die Versammlungsfreiheit grundrechtlichen Schutz genieße, in den nur unter besonderen Bedingungen eingegriffen werden dürfe. Daher sei durch das Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Auflagenbescheid wiederherzustellen, hieß es.
Klima-Aktivisten wollen mit dem Protestcamp erreichen, dass die geplante Erweiterung des Tesla-Werks gestoppt wird. Konkret soll die Rodung eines Waldstücks verhindert werden. Auch viele Bürger hatten sich vor Ort zuletzt gegen die Erweiterung ausgesprochen.
Die Behörden hatten in der vergangenen Woche neue Auflagen für die Aktivisten verhängt, wobei unter anderem Baumhäuser und Hochsitze bis Montag abgebaut werden sollten. Auf Grundlage des Eilantrags hatte das Verwaltungsgericht diese Auflagen aber bereits gestoppt. Das Camp selbst ist vorerst bis zum 21. März genehmigt.