Im Saarland können die Kommunen aufgrund der landesgesetzlichen Regelungen per Satzung eine Rechtsgrundlage schaffen, um a) bei konkreten Erneuerungen von Straßen und Gehwegen Ausbaubeiträge nach den Kosten der konkreten Erneuerung von deren Anliegern oder b) allgemein so genannte wiederkehrende Beiträge für die Straßen- und Gehwegerneuerung von allen Einwohnern zu erheben. In Friedrichsthal hat man 1994 von der ersten Möglichkeit Gebrauch gemacht. Seit Einführung der Satzung wurde diese jedoch noch in keinem einzigen Fall angewandt.
Nicht weil die Straßen und Gehwege in Friedrichsthal sich in einem so guten Zustand befinden würden, dass keine Erneuerung nötig wäre. Doch wenn eine Straße oder ein Gehweg wirklich im Sinne eines Neubaus erneuert würde, wie es in vielen Fällen aufgrund des Alters und des schlechten Zustands erforderlich wäre, könnten auf die Anlieger horrende Ausbau-Beiträge zukommen. In Bundesländern, wo Straßen-und Gehwegausbaubeiträge von den Kommunen bei der Straßenerneuerung tatsächlich erhoben wurden, mussten viele Anlieger schlimme Erfahrungen machen: Zum Teil wurde hohen 5stellige Beträge gefordert, gerade ältere alleinstehende Anlieger, z.B. verwitwete Rentnerinnen, konnten die Beträge weder auf einmal zahlen noch kreditfinanzieren und mussten diese dann über viele Jahre in belastender monatlicher Ratenhöhe abbezahlen.
Um dies zu vermeiden, wird in den Kommunen, so auch in Friedrichsthal, versucht, eine eigentlich erforderliche wirkliche Komplett-Erneuerung von Straßen zu vermeiden und stattdessen notdürftige und wenig nachhaltige Flick-Werk-Reparaturen bei anderen Gelegenheiten auf Kosten anderer Träger durchführen zu lassen, z.B. wenn z.B. wegen Arbeiten an Versorgungsleitungen oder Kanälen die Straße sowieso am Straßenbelag etwas gemacht werden muss. Aber solche oberflächlichen Arbeiten am Belag halten nicht lange und die vom Land der Stadt zur Verfügung gestellten Mittel für echte Straßenreparaturen sind völlig unzureichend. Und irgendwann lässt sich dann eine wirkliche Erneuerung nicht mehr vermeiden und dann kann es für die Anlieger wirklich sehr teuer werden….
Dieses Szenario will die CDU-Friedrichsthal mit ihrem Antrag vermeiden: Die Straßen- und Gehwegausbau-Beiträge sollen in Friedrichsthal ersatzlos abgeschafft werden und das Land soll per Resolution aufgefordert werden, den finanzschwachen Kommunen im Saarland, zu denen Friedrichsthal gehört, mehr Geld für die notwendige Erneuerung von Straßen zur Verfügung zu stellen. „Straßen gehören zur Grundinfrastruktur. Die Bürgerinnen und Bürger können erwarten, dass sie aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Die Steuerbelastung in Deutschland ist insgesamt im internationalen Vergleich hoch und das Gesamtsteueraufkommen ebenfalls. Da braucht es keine weitere Belastung für die Bürgerinnen und Bürger, sondern eine gerechtere Verteilung der Steuermittel zwischen Bund, Land und Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs.“ erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Daniel Jung.
Er verweist zur Begründung des Antrags auch darauf, dass die Anlieger sanierungsbedürftiger Straßen im Saarland und in Friedrichsthal im Rahmen des Ziels der gleichartigen Lebensverhältnissen in den Bundesländern nicht schlechter gestellt sein dürften als in anderen Bundesländern und im Saarland selbst: In Baden-Württemberg gab es nie Straßen -und Gehwegausbaubeiträge, in allen ostdeutschen Bundesländern, in Bayern und Hamburg und in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen wurden sie komplett abgeschafft, in den meisten anderen Bundesländern bestehen keine landesgesetzlichen Zwänge zur Erhebung solcher Beiträge und die meisten Kommunen haben sie abgeschafft.
Nur in Rheinland-Pfalz mussten bis vor kurzem konkrete Beiträge von den Anliegern für den Neuausbau erhoben werden, auch dies wurde jedoch vor kurzem dahin geändert, dass nur noch wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Im Saarland selbst ist die Erhebung den Kommunen freigestellt und nach den Zahlen des Steuerzahlerbunds erhob immerhin jede 4. Kommune weder wiederkehrende Beiträge noch konkrete Ausbaubeiträge von den Anliegern. Dies soll nach dem Antrag der CDU-Fraktion auch in Friedrichsthal bald so sein. Mit ihrem Antrag schließt sich die Friedrichsthaler Stadtratsfraktion einer langjährigen Forderung sowohl des Bunds der Steuerzahler als auch des Verbands Wohneigentum im Saarland an, die auch im letzten Jahr Einzug in die Leitlinien der CDU Saar zur Kommunalwahl gefunden hat.
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