Die Jobcenter haben Bürgergeldempfängern vergangenes Jahr in 15.777 Fällen wegen der Ablehnung von Arbeitsangeboten oder der Nicht-Fortführung einer Arbeit den Regelsatz gekürzt. Das geht aus einer neuen Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Samstagausgaben) berichten.
Insgesamt sind Bürgergeldbezieher im Jahr 2023 in 222.476 Fällen sanktioniert worden. Der Großteil geht nach Angaben der BA auf Terminversäumnisse zurück. In den 15.777 Fällen sind auch Personen inkludiert, die eine Ausbildung oder Maßnahme etwa zur Weiterbildung nicht annehmen oder weiterführen wollten.
Etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Im vergangenen Jahr ist der Regelsatz also bei etwa 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehern wegen der Ablehnung von Arbeitsangeboten gekürzt worden.
Die Ampel hatte dieses Jahr die Sanktionen für sogenannte Totalverweigerer verschärft und eine Komplett-Kürzung des Regelsatzes für bis zu zwei Monate ermöglicht. Da die BA-Daten aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungsminderungen auf der alten Gesetzeslage. Wahrscheinlich wird auf Basis der neuen Gesetzeslage aber bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt. „Die Grenzen sind wesentlich enger“, sagte ein BA-Sprecher dem RND über die Anwendung der Sanktionsverschärfung.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die „Showpolitik“ der Ampel. Sie wolle Arbeiter gegen Arbeitende ausspielen, sagte der Sozialverbandschef dem RND. „Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer.“